Ablauf / Durchführung
Wir führen die Reinigungsarbeiten nach BGI 892 (Handlungsanleitung Taubenkot) durch.
Zu den Schutzmaßnahmen unserer Mitarbeiter und dem Arbeitsablauf vor Ort zählen u.a.:
- Die Arbeiten werden nur mit vorgeschriebener Schutzkleidung ausgeführt.
- Eine Staubbildung wird durch benässen/besprühen des Taubenkot mit einer Desinfektionslösung vor den Reinigungsarbeiten vermieden.
- Die Arbeiten werden von mehreren Mitarbeitern durchgeführt. Alleinarbeit ist im Gefahrenbereich verboten.
- Rauchen, Essen und Trinken sind im Gefahrenbereich verboten.
- Erste-Hilfe-Material (einschließlich einer Augenspülflasche), Hautschutz- und Desinfektionsmittel ,sowie die persönliche Schutzausrüstung werden bei der Ausführung der Arbeit staubgeschützt vorgehaltenen.
- Unsere eingesetzten Geräte und Schutzausrüstung werden nach der Arbeit desinfizierend gereinigt.
- Kontaminierte Schutzkleidung wird nach den Arbeiten in die bereitgestellten Sammelbehälter entsorgen.
- Zur persönliche Schutzausrüstungen zählen:
- Schutzstiefel
- Schutzhandschuhe
- Einwegschutzanzüge
- Atemschutz: Vollmaske mit Partikelfilter P2 (TMP2)
- Diese Schutzausrüstung ist im gesamten Arbeitsbereich von unseren Mitarbeitern zu tragen.
Für jede Baustelle/Objekt wird eine entsprechende Betriebsanweisung / Arbeitsanweisung geschrieben und ausgehängt. - Sollen nicht nur Taubenkot und Taubenkadaver sowie Nester beseitigt werden, sondern auch kontaminierte Gegenstände, Möbel, Schrott, Holz, o.ä. entsorgt bzw. gereinigt werden, kümmern wir uns auch darum.
- Nach der Ausführung der Reinigungsarbeiten können wir auf Wunsch noch eine Oberflächendesinfektion mit einem speziell auf Ornithosiserregern ausgelegtes Desinfektionsmittel ausführen.
- Wenn Sie eine Taubenzeckenbekämpfung im gereinigten Objekt wünschen, können wir auch diese gerne für Sie durchführen.
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